Wenn Unternehmen Stellen abbauen müssen, stellt sich neben arbeitsrechtlichen und organisatorischen Fragen auch die Frage, wie betroffene Mitarbeitende beim Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden können.
Mit einer Transferagentur oder Transfergesellschaft stehen dafür zwei etablierte Instrumente zur Verfügung. Beide verfolgen das Ziel, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte frühzeitig bei der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen. In Ausgestaltung, Dauer und organisatorischem Rahmen unterscheiden sie sich jedoch deutlich.
Welche Transferlösung passt, hängt deshalb von der konkreten Situation im Unternehmen ab. Entscheidend sind unter anderem Zeitpunkt und Umfang des Personalabbaus, die Beschäftigtenstruktur, die Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt und der gewünschte zeitliche Rahmen.
Und ein weiterer Faktor ist wichtig: Transferlösungen sollten frühzeitig geprüft werden. Denn für eine Förderung von Transfermaßnahmen beziehungsweise Transferkurzarbeitergeld ist die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit gesetzlich vorgesehen. Sie muss vor der Entscheidung über die jeweilige Transfermaßnahme erfolgen – beispielsweise vor Abschluss eines entsprechenden Sozialplans.
Was ist eine Transferagentur?
Eine Transferagentur setzt bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses an. Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, werden frühzeitig dabei unterstützt, eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln und möglichst direkt in eine neue Beschäftigung zu wechseln.
Je nach Ausgangssituation können beispielsweise Profiling und Standortbestimmung, persönliche Beratung, Bewerbungsstrategie, Stellenmarktrecherche oder Unterstützung bei der Vermittlung Bestandteil einer solchen Transfermaßnahme sein.
Der wesentliche Unterschied zur Transfergesellschaft: Die Beschäftigten bleiben während der Maßnahme zunächst bei ihrem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt. Förderfähige Transfermaßnahmen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein, wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis endet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, maximal 2.500 Euro je geförderter Person, bezuschussen.
Eine Transferagentur kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die berufliche Neuorientierung bereits frühzeitig beginnen soll und eine möglichst direkte Vermittlung in eine neue Beschäftigung angestrebt wird.
Was ist eine Transfergesellschaft?
Bei einer Transfergesellschaft wechseln die betroffenen Beschäftigten aus ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE).
Damit entsteht ein zeitlich begrenzter Übergangsraum, in dem die berufliche Neuorientierung, Vermittlung und – sofern sinnvoll – Qualifizierung im Mittelpunkt stehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann für diese Zeit Transferkurzarbeitergeld gewährt werden. Die maximale Bezugsdauer beträgt zwölf Monate. Das Transferkurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllt sind.
Eine Transfergesellschaft kann damit einen längeren zeitlichen Rahmen für die berufliche Neuorientierung bieten als eine Transferagentur. Sie ist jedoch nicht einfach eine „Warteschleife“ zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen.
Entscheidend ist, diese Zeit aktiv zu nutzen: für Standortbestimmung, Bewerbungsstrategie, Stellenmarktrecherche, Vermittlung und – wenn erforderlich – gezielte Qualifizierung.
Transferagentur und Transfergesellschaft: die Unterschiede auf einen Blick
| Transferagentur | Transfergesellschaft | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | während des bestehenden Arbeitsverhältnisses | nach Wechsel aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis |
| Beschäftigungsverhältnis | bleibt zunächst beim bisherigen Arbeitgeber | Wechsel in die Transfergesellschaft/beE |
| Schwerpunkt | frühzeitige Aktivierung, Beratung und Vermittlung | Neuorientierung, Vermittlung und ggf. Qualifizierung |
| Förderung | Zuschuss zu förderfähigen Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III | Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III |
| Dauer | grundsätzlich bis zum Ende des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses | Transferkurzarbeitergeld für maximal zwölf Monate |
| Ziel | möglichst frühzeitiger Übergang in neue Beschäftigung | begleiteter Übergang und Verbesserung der Vermittlungschancen |
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 110 SGB III für Transfermaßnahmen und § 111 SGB III für Transferkurzarbeitergeld.
Transfergesellschaft oder Transferagentur: Was passt zur Situation?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Auch die häufig verwendete Vereinfachung „kleiner Personalabbau = Transferagentur, großer Personalabbau = Transfergesellschaft“ greift zu kurz.
Für die Entscheidung sollten verschiedene Faktoren gemeinsam betrachtet werden:
- Wie viele Beschäftigte sind vom Personalabbau betroffen?
- Wann sollen die Arbeitsverhältnisse enden?
- Wie sind die aktuellen Vermittlungschancen der Beschäftigten?
- Welche Qualifizierungsbedarfe bestehen?
- Wie viel Zeit steht für die berufliche Neuorientierung zur Verfügung?
- Welche finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen bestehen?
- Welche Regelungen sind im Interessenausgleich oder Sozialplan vorgesehen?
Erst aus dem Zusammenspiel dieser Faktoren lässt sich ableiten, welche Gestaltung für das Unternehmen und die betroffenen Mitarbeitenden sinnvoll sein kann.
Transferagentur und Transfergesellschaft müssen dabei nicht zwangsläufig als zwei voneinander getrennte Alternativen betrachtet werden. Transferleistungen können im Rahmen eines Restrukturierungsprozesses aufeinander abgestimmt werden.
Warum Unternehmen Transferlösungen frühzeitig prüfen sollten
Der Zeitpunkt spielt bei Transfermaßnahmen eine besondere Rolle.
Die gesetzlich vorgesehene Beratung durch die Agentur für Arbeit muss erfolgen, bevor über die Einführung der Transfermaßnahme beziehungsweise die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeitergeld entschieden wurde.
Wer Transferlösungen erst betrachtet, wenn wesentliche Entscheidungen bereits getroffen oder Sozialplanverhandlungen weit fortgeschritten sind, schränkt deshalb unter Umständen den eigenen Gestaltungsspielraum ein.
Genau diesem Aspekt haben wir bereits einen eigenen Beitrag gewidmet:
Was eine gute Transferlösung leisten sollte
Ob Transferagentur oder Transfergesellschaft: Entscheidend ist am Ende nicht allein die gewählte Konstruktion.
Eine Transferlösung muss für die betroffenen Menschen funktionieren.
Dazu gehört, Beschäftigte möglichst früh zu aktivieren, realistische berufliche Perspektiven zu entwickeln und sie beim Übergang in eine neue Beschäftigung professionell zu begleiten.
Je nach Ausgangssituation können dazu gehören:
- individuelle Standortbestimmung und Profiling,
- persönliche Beratung und berufliche Positionierung,
- Stellenmarkt- und Unternehmensrecherche,
- Entwicklung einer individuellen Bewerbungsstrategie,
- Optimierung der Bewerbungsunterlagen,
- Aktivierung des beruflichen Netzwerks,
- Vorbereitung auf Interviews und Auswahlprozesse,
- gezielte Qualifizierung,
- kontinuierliche Begleitung während der beruflichen Neuorientierung.
Gerade in einem anspruchsvollen Arbeitsmarkt reicht es dabei häufig nicht aus, lediglich gute Bewerbungsunterlagen zu erstellen.
Es geht darum, Suchstrategien immer wieder zu überprüfen, zusätzliche Möglichkeiten zu erschließen, Rückmeldungen aus dem Markt einzuordnen und gemeinsam mit den Beschäftigten handlungsfähig zu bleiben.
VBLP begleitet Unternehmen und Beschäftigte seit mehr als 35 Jahren in beruflichen Veränderungs- und Transfersituationen. Dabei verbinden wir strukturierte Transferprozesse mit persönlicher Beratung und konsequenter Ausrichtung auf die berufliche Neuorientierung.
Fazit: Die passende Transferlösung frühzeitig bestimmen
Transferagentur und Transfergesellschaft verfolgen ein gemeinsames Ziel: Menschen, die von Arbeitsplatzverlust bedroht oder betroffen sind, möglichst gut beim Übergang in eine neue Beschäftigung zu unterstützen.
Der Weg dorthin unterscheidet sich jedoch. Während die Transferagentur bereits im bestehenden Arbeitsverhältnis ansetzt und auf einen möglichst frühen Übergang zielt, bietet die Transfergesellschaft einen zeitlich begrenzten Rahmen für eine intensivere berufliche Neuorientierung, Vermittlung und gegebenenfalls Qualifizierung.
Welche Lösung zu einem konkreten Personalabbau passt, sollte deshalb nicht pauschal, sondern frühzeitig anhand der betrieblichen Situation geprüft werden.
Je früher die unterschiedlichen Optionen bekannt sind, desto größer ist der Gestaltungsspielraum – für das Unternehmen ebenso wie für die betroffenen Mitarbeitenden.


